Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

I. Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für den Geschäftsbereich „Internet“

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten und Risiken, die das Internet bietet, zu Ihrem und unserem Schutz einige Rahmenbedingungen zur Nutzung unserer Website aufstellen müssen, die wir Sie bitten, zu beachten. Die vorliegenden Bedingungen beziehen sich auf alle Dienstleistungen der WPP Offsetdruck GmbH und auf folgende Webseiten/Domains: www.wpp-druck.de. Die WPP Offsetdruck GmbH bietet Ihnen über ihre Portale und Dienste den Zugriff auf aktuelle Meldungen und Artikel und Fachbeiträge sowie auf zahlreiche weitere Angebote. Diese Leistungen sind für Sie kostenlos.

§ 1 Urheber- und Kennzeichenrechte
1) Bitte beachten Sie, dass die auf den Portalen der WPP Offsetdruck GmbH veröffentlichten Schriftwerke, Fotografien und Illustrationen, Videos und sonstige Inhalte dem Schutz des deutschen Urheberrechts unterliegen und von Ihnen nur dann vervielfältigt oder anderweitig genutzt werden dürfen, wenn Ihnen dies im Einzelfall durch den Rechteinhaber oder die gesetzlichen Schranken des Urheberrechts gestattet ist. Diese Inhalte unterliegen keiner Creative Common Lizenz, es sei denn, eine solche ist ausdrücklich angegeben. Eine Verlinkung oder Zitierung ist ohne Genehmigung zulässig, soweit dies in den Grenzen des urheberrechtlichen Zitatrechts nach § 51 UrhG erfolgt.
2) Bitte beachten Sie auch, dass die Kennzeichen (Marken, Geschäftsbezeichnungen, Zeitschriften- und Rubrikentitel) der WPP Offsetdruck GmbH dem Schutz des Markengesetzesunterliegen.

§ 2 Haftung der WPP Offsetdruck GmbH
1) Die WPP Offsetdruck GmbH übernimmt keine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von redaktionellen Beiträgen. Inhalte Dritter können von der WPP Offsetdruck GmbH grundsätzlich nicht auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin überprüft werden und die WPP Offsetdruck GmbH macht sich entsprechende Einträge nicht zu Eigen. Sollten Sie rechtsverletzende Einträge Dritter feststellen, so wenden Sie sich bitte an : info@wpp-druck.de
2) Die WPP Offsetdruck GmbH wird sich bemühen, Ihre Dienste stets zugänglich zu halten, sie übernimmt hierfür jedoch keine Haftung. Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht nicht. Die WPP Offsetdruck GmbH behält sich vor, ihr Angebot oder Teile des Angebots jederzeit zu beenden oder einzuschränken. Für kostenpflichtige Angebote gelten jeweils ergänzende Bestimmungen.
3) Eine Haftung für einen Datenverlust des Nutzers oder Schäden an Hard- oder Software des Nutzers übernimmt die WPP Offsetdruck GmbH nur für den Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Kardinalpflichten. Die Haftung ist begrenzt auf denjenigen Schaden, welcher bei vertragsgemäßer privater Nutzung durch den Nutzer vernünftigerweise vorhersehbar ist.

§ 3 Registrierung
1) Die Nutzung der Leserartikel- und Kommentarfunktion von WPP Offsetdruck GmbH setzt voraus, dass Sie sich unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse, eines f r e i wählbaren Benutzernamens und eines frei wählbaren persönlichen Passwortes als Nutzer registrieren. Sie können Ihr Passwort später beliebig ändern. Die WPP Offsetdruck GmbH sendet Ihnen eine Bestätigung der Registrierung mit einem Aktivierungslink per E-Mail zu. Erst nach Anklicken dieses Links ist die Registrierung abgeschlossen.
2) Sie sind verpflichtet, der WPP Offsetdruck GmbH relevante Änderungen Ihrer Angaben unverzüglich mitzuteilen. Nur so können wir vermeiden, dass Ihre Daten von anonymen Drittenmissbräuchlich verwendet werden. Sie dürfen Ihr Passwort keinem Dritten offenlegen oder anderweitig einen Missbrauch durch Dritte ermöglichen. Sollten Sie Anlass zu der Annahme haben, dass Ihr Passwort Dritten offenbar geworden sein könnte, so teilen Sie dies der WPP Offsetdruck GmbH unverzüglich mit.
3) Sie verpflichten sich, die Registrierungspflichten Dienste von WPP Offsetdruck GmbH nicht zu geschäftlichen, gewerblichen oder sonstigen kommerziellen Zwecken oder Versendung unerwünschter Werbung zu nutzen. Es ist Ihnen ferner untersagt, in Ihrem Benutzerprofil Inhalte oder Abbildungen einzustellen, die die Rechte Dritter verletzen und/oder gegengeltendes Zivil- oder Strafrecht verstoßen. Der Nutzer hält die WPP Offsetdruck GmbH und ihre Mitarbeiter von Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei, die auf eine solche Rechtsverletzung gestützt werden sollten. Sie verpflichten sich, keine Daten zu übermitteln, die Viren, Trojaner oder sonstige Daten bzw. Programme enthalten, die geeignet sind, Schäden an Hard- oder Software der WPP Offsetdruck GmbH oder jener Dritter herbeizuführen.
4) Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der WPP Offsetdruck GmbH wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist von beiden Parteien WPP Offsetdruck GmbH jederzeit fristlos kündbar. Die Kündigung des Nutzers muss schriftlich oder in Textform (Erklärung per E-Mail an: info@wpp-druck.de, Brief oder Faxschreiben) erfolgen. Im Falle der dauerhaften Einstellung eines Registrierungspflichten Dienstes gilt der Vertrag auch ohne gesonderte Kündigungserklärung als beendet.

II. Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für den Geschäftsbereich „Druckerei“

Geltungsbereich/Vertragsabschluss
§1) Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 2 Preise
1) Die im Angebot des Auftragsnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monatenach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragsnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
2) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, dievom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
3) Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/ übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden gesondert berechnet.
4) Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Mengen an Material oder Vorleistungen sowie bei bereits aufgetretenem Zahlungsverzug können Vorauszahlungen verlangt werden.
5) Alle vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Preise und Nebenkosten erhöhen sich stets um die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe

§ 3 Zahlungen
1) Rechnungen sind innerhalb 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt, jedoch nicht auf Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen oder sonstige Sonderkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug)ausgestellt
2) Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
3) Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Warezurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechtestehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.
4) Bei Zahlungsverzug sind sofortige Verzugszinsen in Höhe von 5 %über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 30 Kalendertagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Nebenkosten gem. Ziff. II („Preise“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.

§ 4 Lieferung
1) Die Lieferung erfolgt abgehend der Druckerei falls eine Weiterverarbeitung bzw. Konfektionierung außer Haus erfolgt, vom jeweiligen Dienstleister. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
2) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
3) Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers al auch in dem eines Zulieferers – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochennach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
4) Bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung steht dem Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB an vom Auftraggeber beigestellten Daten, Manuskripten, Rohmaterialien oder sonstigen Gegenständen zu.
5) Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können dem Auftragnehmer auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, dem Auftraggeber ist eine andere Annahme- /Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transports der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme-/Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Anderenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgangberechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
2) Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und indessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
3) Die vom Auftragnehmer zur Herstellung seines Erzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Daten, Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, sein Eigentum und werden nicht mitgeliefert.

§ 6 Beanstandungen/Gewährleistungen
1) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung / Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/ Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängelinnerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchsausgeschlossen.
3) Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oderschlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
4) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
5) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
6) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswerts.
7) Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Drittenunterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nichtlesbare Daten.
8) Bei Datenübertragungen sind alle datenschutzrelevanten Vorschriften und Gesetze zu beachten, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Zusätzlich hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computervireneinzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
9) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflagekönnen nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.

§ 7 Haftung
1) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden, bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit haftet er nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

§ 8 Verjährung
2) Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziffern VI. und VII.) verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer VII. 2. genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.

§ 9 Handelsbrauch
3) Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie ( z . B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten

§ 11 Periodische Arbeiten
1) Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monatsgekündigt werden.

§ 12 Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
1) Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1) Erfüllungsort und Gerichtsstand sind ausschließlich, soweit gesetzlich zulässig, München. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
2) Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungenwird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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